Denkmalgeschützte Immobilien – profitieren Sie von umfangreicher Steuerersparnis

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Stilvoll, repräsentativ und zugleich steuerlich höchst interessant, denkmalgeschützte Immobilien überzeugen in gleich vielerlei Hinsicht. Denn um die kulturell und ästhetisch wertvolle Architektur für die Zukunft zu bewahren, profitieren Sie beim Erwerb einer solch exklusiven Immobilie von großzügigen steuerlichen Vorteilen. Dadurch refinanziert sich Ihr Kauf zu erheblichen Teilen von selbst. Zusätzlich zu den steuerlichen Anreizen bestehen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für den Erwerb und die Sanierung von Denkmalschutz-Immobilien. Eine Immobilie, zweifacher finanzieller Vorteil – auf diese Weise erhalten Sie ein erstklassiges Gebäude zu ausgesprochen vorteilhaften Konditionen.

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Stilvoll, repräsentativ und zugleich steuerlich höchst interessant, denkmalgeschützte Immobilien überzeugen in gleich vielerlei Hinsicht. Denn um die kulturell und ästhetisch wertvolle Architektur für die Zukunft zu bewahren, profitieren Sie beim Erwerb einer solch exklusiven Immobilie von großzügigen steuerlichen Vorteilen. Dadurch refinanziert sich Ihr Kauf zu erheblichen Teilen von selbst. Zusätzlich zu den steuerlichen Anreizen bestehen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für den Erwerb und die Sanierung von Denkmalschutz-Immobilien. Eine Immobilie, zweifacher finanzieller Vorteil – auf diese Weise erhalten Sie ein erstklassiges Gebäude zu ausgesprochen vorteilhaften Konditionen.

Was sind Denkmalschutz-Immobilien?

Ob herrschaftliche Villen, verspielte Altbauwohnungen oder idyllische Gutshöfe auf dem Land, denkmalgeschützte Immobilien haben viele Gesichter. Sie alle bestechen dabei durch ihre architektonische Schönheit und die Bedeutung, die sie für unser kulturelle Erbe haben.

Die genauen Kriterien für die Aufnahme in die Liste der Denkmalimmobilien sind im Denkmalschutzgesetz (DSchG) festgelegt und werden durch das Amt für Denkmalschutz geregelt. Das Interessante dabei: Die Schönheit dieser historischen Gebäude kann Ihnen gehören.

Hier finden Sie Ihre zukünftige Denkmalimmobilie

So sparen Sie Steuern mit denkmalgeschützten Immobilien

So sparen Sie Steuern mit denkmalgeschützten Immobilien

Ab dem Jahr der Fertigstellung Ihrer Denkmalimmobilie können Sie den Sanierungsanteil Ihrer historischen Immobilie gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Dieser liegt in der Regel bei 60 bis 80 % und macht somit den Großteil der Gesamtkosten aus. Dank der Denkmal AfA ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten zur Denkmalabschreibung:

Denkmalschutz-Immobilien für Eigennutzer: In diesem Fall setzen Sie über 10 Jahre hinweg jährlich 9 % des Sanierungsanteils von der Steuer ab. Dies bringt Ihnen zusammengenommen eine Steuerersparnis von 90 % der Sanierungskosten.

Denkmalschutz-Immobilien als Kapitalanlage: Nutzen Sie Ihre denkmalgeschützte Immobilie als Geldanlage, dann sparen Sie durch die Denkmalabschreibung über die Jahre verteilt sogar 100 % der Sanierungskosten. Bei dieser Variante setzen Sie die ersten 8 Jahre jeweils 9 % von der Steuer ab und in den darauffolgenden 4 Jahren jeweils weitere 7 %.

Sehen Sie Ihre Steuerersparnis auf einen Blick

Wichtig: Um den Sanierungsanteil in vollem Maße zur Denkmalabschreibung zu nutzen, müssen Sie Ihre Denkmalimmobilie vor der Sanierung erwerben. Andernfalls sinkt der steuerlich absetzbare Teil der Sanierungskosten.

Setzen Sie auch Ihren Altbauanteil von der Steuer ab: Auch der vorhandene Altbauanteil ihrer Denkmalschutz-Immobilie bietet steuerliche Vorteile. Das Stichjahr 1924 regelt dabei, wie hoch der Prozentsatz der Abschreibung liegt. Denkmalgeschützte Immobilien, die vor oder im Jahr 1924 erbaut wurden, lassen sich jährlich mit 2,5 % absetzen. Denkmalimmobilien, die danach erbaut wurden, profitieren immer noch von einem Prozentsatz von 2 %. Je nachdem, ob Sie Ihre historische Immobilie als Eigennutzer oder als Kapitalanlage nutzen, beträgt die Dauer der steuerlichen Absetzbarkeit 10 beziehungsweise 12 Jahre.

Noch Fragen offen? Wir antworten Ihnen gerne persönlich!

Errechnen Sie Ihren Steuervorteil

Bekommen Sie ein Gespür für Ihre Möglichkeiten: Nutzen sie unseren Steuerrechner, um Ihre Steuerersparnis zu berechnen. Mit wenigen Informationen wie Ihrem Einkommen, steuerlichen Rahmenbedingungen und dem Kaufpreis Ihrer Denkmalimmobilie erhalten Sie einen Überblick über Ihren zu erwartenden Vorteil:

Beispiel Gottfried-Keller-Straße 

Baujahr: vor 1925

Preis der Wohnung: 155.000 – 320.000

Kalk. Sanierungsanteil:  70% (i.d.R. 60-80%)

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Unsere Objekte

Was sind Denkmalschutz-Immobilien?

Ob herrschaftliche Villen, verspielte Altbauwohnungen oder idyllische Gutshöfe auf dem Land, denkmalgeschützte Immobilien haben viele Gesichter. Sie alle bestechen dabei durch ihre architektonische Schönheit und die Bedeutung, die sie für unser kulturelle Erbe haben.

Die genauen Kriterien für die Aufnahme in die Liste der Denkmalimmobilien sind im Denkmalschutzgesetz (DSchG) festgelegt und werden durch das Amt für Denkmalschutz geregelt. Das Interessante dabei: Die Schönheit dieser historischen Gebäude kann Ihnen gehören.

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So sparen Sie Steuern mit denkmalgeschützten Immobilien

So sparen Sie Steuern mit denkmalgeschützten Immobilien

Ab dem Jahr der Fertigstellung Ihrer Denkmalimmobilie können Sie den Sanierungsanteil Ihrer historischen Immobilie gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Dieser liegt in der Regel bei 60 bis 80 % und macht somit den Großteil der Gesamtkosten aus. Dank der Denkmal Afa ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten zur Denkmalabschreibung:

Denkmalschutz-Immobilien für Eigennutzer: In diesem Fall setzen Sie über 10 Jahre hinweg jährlich 9 % des Sanierungsanteils von der Steuer ab. Dies bringt Ihnen zusammengenommen eine Steuerersparnis von 90 % der Sanierungskosten.

Denkmalschutz-Immobilien als Kapitalanlage: Nutzen Sie Ihre denkmalgeschützte Immobilie als Geldanlage, dann sparen Sie durch die Denkmalabschreibung über die Jahre verteilt sogar 100 % der Sanierungskosten. Bei dieser Variante setzen Sie die ersten 8 Jahre jeweils 9 % von der Steuer ab und in den darauffolgenden 4 Jahren jeweils weitere 7 %.

Sehen Sie Ihre Steuerersparnis auf einen Blick

Wichtig: Um den Sanierungsanteil in vollem Maße zur Denkmalabschreibung zu nutzen, müssen Sie Ihre Denkmalimmobilie vor der Sanierung erwerben. Andernfalls sinkt der steuerlich absetzbare Teil der Sanierungskosten.

Setzen Sie auch Ihren Altbauanteil von der Steuer ab: Auch der vorhandene Altbauanteil ihrer Denkmalschutz-Immobilie bietet steuerliche Vorteile. Das Stichjahr 1924 regelt dabei, wie hoch der Prozentsatz der Abschreibung liegt. Denkmalgeschützte Immobilien, die vor oder im Jahr 1924 erbaut wurden, lassen sich jährlich mit 2,5 % absetzen. Denkmalimmobilien, die danach erbaut wurden, profitieren immer noch von einem Prozentsatz von 2 %. Je nachdem, ob Sie Ihre historische Immobilie als Eigennutzer oder als Kapitalanlage nutzen, beträgt die Dauer der steuerlichen Absetzbarkeit 10 beziehungsweise 12 Jahre.

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Individuelle Finanzierung für den Erwerb Ihrer Denkmalschutz-Immobilie

Individuelle Finanzierung

Für den Erwerb Ihrer Denkmalschutz-Immobilie

Unsere Beratung für Ihre Planung

Damit Sie stets das finanzielle Optimum aus Ihrer Denkmalimmobilie schöpfen, beraten Sie unsere Experten vom Wirtschaftsbüro Kiefer umfassend in allen Finanzfragen. Ausgehend von Ihren Wünschen und Vorstellungen sowie Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten erhalten Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Um Ihnen dabei eine möglichst realistische Finanzierungplanung zu ermöglichen, gehen unsere Fachleute stets von konservativen Schätzungen aus – sowohl bei der Wertsteigerung Ihrer denkmalgeschützten Immobilie, als auch bei der Entwicklung Ihres Gehalts sowie bei Ihrem Gewinn aus Mieten und gesparten Steuern.

Fördermöglichkeiten zu attraktiven Konditionen

Nutzen Sie unsere Expertise auch bei der Beschaffung von Fördermitteln für den Erwerb und die Sanierung Ihrer denkmalgeschützten Immobilie: Dank unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über die Kompetenz und die Kontakte, um Ihnen eine Finanzierung zu besonders vorteilhaften Bedingungen anzubieten. Beispielsweise profitieren alle Denkmalschutz-Immobilien von KfW-Förderung, wodurch sie in den Genuss des KfW-Denkmalprogramms gelangen. Der nominale Zinssatz für diese Kredite ist in der Regel äußerst attraktiv, darüber hinaus profitieren Sie von einem attraktiven Tilgungszuschuss.

Schreiben Sie uns – wir beraten Sie kompetent und umfassend.

Wir sind für Sie da: Egal, ob Sie mehr über eine bestimme Denkmalschutz-Immobilie oder über ein anderes Anlageobjekt erfahren wollen, wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zu Immobilien Investments.

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